KEV-Abwicklung für Produzenten
Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE) schickt dem KEV-Produzenten, nach vollständiger Meldung aller Aufnahmedaten (Basis ist Inbetriebnahme-meldung) von Swissgrid den Vergütungsvertrag (Muster siehe Downloads& Links). Dieser regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten über die 20- oder 25-jährige Laufzeit im KEV.
Pflichten der KEV-Produzenten
- Rechtzeitige Meldung der definitiven Inbetriebnahme einer Anlage an Swissgrid und an den lokalen Verteilnetzbetreiber
- Fristgerechter Rückversand des um relevante Daten ergänzten und unterzeichneten Vertrags an den BGV-EE (Vertragsdaten sind die bei Swissgrid erfassten Stammdaten)
Zusatzpflichten bei KEV-Produzenten mit Lastgangsmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):
- Fristgerechte Produktionsdatenbereitstellung via Verteilnetzbetreiber
- Berücksichtigung der Richtlinie für Produzenten mit Lastgangmessung
- für rein wetterabhängige Produktion erfolgt die Prognose durch den BGV-EE und der Produzent darf nicht optimierend in die Produktion eingreifen ODER
- Produktion mit Fahrplanabstimmung alle 2 Wochen: vorerst manuell, ab ca. Mitte 2011 elektronisch
- umgehende Mitteilung von geplanten und ungeplanten Unterbrüchen (z.B. Revisionen, Unterbrechungen)
- bei Anlagen > 500 kW Maximalleistung sind planbare Unterbrüche mindestens 3 Tage im Voraus zu melden
Pflichten der Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE)
- Vergütung für alle Energieproduktionen gemäss StromVV
- ab Inbetriebsetzungsmitteilung und Freigabe von Swissgrid
- an alle Produzenten spätens 45 Arbeitstage nach Ablauf der Erfassungsfrist
- für die Dauer von 20 Jahren bei Biomasse-, Wind- und Geothermieanlagen und 25 Jahren bei Photovoltaik- und Kleinwasserkraftanlagen
- evt. Zusatzvergütung/-verrechnung im Folgejahr aufgrund effektiver Produktionsmenge (z.B. Anpassung der äquivalenten Leistung bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen)
- die MWSt. ist in den KEV-Sätzen enthalten. MWSt-pflichtige Produzenten müssen diese abführen
Rechte der KEV-Produzenten
- Vertragsübertragungsrecht (z.B. bei Anlagenverkauf)
- Jährliches Kündigungsrecht auf Ende Jahr
Zusatzrecht bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):
- Umstellung der Prognoseart zwischen rein wetterabhängig (Prognose durch BGV-EE) und Prognose nach Fahrplan in Abstimmung mit BGV-EE
Rechte der Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE)
- Durchführung von Teilvergütungen auf Basis der Abrechnung von Swissgrid mit nächstjährigem Ausgleich, falls das KEV-Fondsvermögen nicht ausreicht
- Einbehalt von Vergütungen bei Verstössen gegen Auflagen von Swissgrid und bei Nichteinhaltung von Vertragsbestandteilen
Zusatzrechte bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):
- Anpassung der Richtlinie für Produzenten mit Lastgangmessung nach Abstimmung mit dem BFE
- Einführung fahrplanorientierter Vergütungen zur Minimierung der Ausgleichenergiekosten
Aktuelle Vergütungsinformation (.pdf, 68KB)


