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07.03.12
Kunden und PoolPartner-Tag 2012

Energiepool Schweiz AG

KEV-Abwicklung für Produzenten

 

Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE) schickt dem KEV-Produzenten, nach vollständiger Meldung aller Aufnahmedaten (Basis ist Inbetriebnahme-meldung) von Swissgrid den Vergütungsvertrag (Muster siehe Downloads& Links). Dieser regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten über die 20- oder 25-jährige Laufzeit im KEV.

Pflichten der KEV-Produzenten

  • Rechtzeitige Meldung der definitiven Inbetriebnahme einer Anlage an Swissgrid und an den lokalen Verteilnetzbetreiber
  • Fristgerechter Rückversand des um relevante Daten ergänzten und unterzeichneten Vertrags an den BGV-EE (Vertragsdaten sind die bei Swissgrid erfassten Stammdaten)

Zusatzpflichten bei KEV-Produzenten mit Lastgangsmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):

  • Fristgerechte Produktionsdatenbereitstellung via Verteilnetzbetreiber
  • Berücksichtigung der Richtlinie für Produzenten mit Lastgangmessung
    • für rein wetterabhängige Produktion erfolgt die Prognose durch den BGV-EE und der Produzent darf nicht optimierend in die Produktion eingreifen ODER
    • Produktion mit Fahrplanabstimmung alle 2 Wochen: vorerst manuell, ab ca. Mitte 2011 elektronisch
    • umgehende Mitteilung von geplanten und ungeplanten Unterbrüchen (z.B. Revisionen, Unterbrechungen)
    • bei Anlagen > 500 kW Maximalleistung sind planbare Unterbrüche mindestens 3 Tage im Voraus zu melden

Pflichten der Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE)

  • Vergütung für alle Energieproduktionen gemäss StromVV
    • ab Inbetriebsetzungsmitteilung und Freigabe von Swissgrid
    • an alle Produzenten spätens 45 Arbeitstage nach Ablauf der Erfassungsfrist
    • für die Dauer von 20 Jahren bei Biomasse-, Wind- und Geothermieanlagen und 25 Jahren bei Photovoltaik- und Kleinwasserkraftanlagen
    • evt. Zusatzvergütung/-verrechnung im Folgejahr aufgrund effektiver Produktionsmenge (z.B. Anpassung der äquivalenten Leistung bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen)
    • die MWSt. ist in den KEV-Sätzen enthalten. MWSt-pflichtige Produzenten müssen diese abführen

Rechte der KEV-Produzenten

  • Vertragsübertragungsrecht (z.B. bei Anlagenverkauf)
  • Jährliches Kündigungsrecht auf Ende Jahr

Zusatzrecht bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):

  • Umstellung der Prognoseart zwischen rein wetterabhängig (Prognose durch BGV-EE) und Prognose nach Fahrplan in Abstimmung mit BGV-EE

Rechte der Energie Pool Schweiz AG (BGV-EE)

  • Durchführung von Teilvergütungen auf Basis der Abrechnung von Swissgrid mit nächstjährigem Ausgleich, falls das KEV-Fondsvermögen nicht ausreicht
  • Einbehalt von Vergütungen bei Verstössen gegen Auflagen von Swissgrid und bei Nichteinhaltung von Vertragsbestandteilen

Zusatzrechte bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):

  • Anpassung der Richtlinie für Produzenten mit Lastgangmessung nach Abstimmung mit dem BFE
  • Einführung fahrplanorientierter Vergütungen zur Minimierung der Ausgleichenergiekosten

Aktuelle Vergütungsinformation (.pdf, 68KB)