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07.03.12
Kunden und PoolPartner-Tag 2012

Energiepool Schweiz AG

KEV-Abwicklung für Verteilnetzbetreiber

Pflichten für Verteilnetzbetreiber

  • Produktionsmengen messen
    • Erfassung mittels Netto-Messung, d.h. der Eigenverbrauch der Anlage ist Bestandteil der Produktion und darf nicht mitgezählt werden („Messinformation für Verteilnetzbetreiber“)
    • Messung mit 1/4-h-Lastgangzähler obligatorisch bei Anlagen mit einer Anschlussleistung > 30 kVA: ansonsten Messung mit Standardzähler
  • Produktionsmengen erfassen
    • Stichtagsgenaue Erfassung am Zähler oder mittels Fernauslesung
    • Fristgerechter Eintrag der Daten in die Herkunftsnachweis-Datenbank (HKN-DB) bei Swissgrid direkt oder per elektronischer Meldung. Die Erfassung hat binnen einem Monat bei Anlagen mit Lastgangmessung zu erfolgen. Bei allen anderen Anlagen inerhalb von 3 Monaten nach Quartalsende (Erfassung gemäss Verordnung des UVEK).

Zusatzpflichten bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):

  • Produktionsmengenmeldung und -zuordnung
    • mit 1/4-h-Lastgangzähler und täglicher Messdatenweiterleitung via Zählerfernauslesung an EnergiePool (BGV-EE) im Format ebIX
    • Datenweiterleitung täglich bis spätestens 10 Uhr an datatransfer(at)bg-ee.ch
    • monatliche Meldung der plausibilisierten Daten gemäss SDAT
    • aufgrund Mitteilung von Swissgrid den Messpunkt per Bilanzierungsstichtag der BG-EE in der Rolle Bilanzgruppe und Erzeuger (EIC: 12X-BGV-EE-EPS-V) zuordnen
    • bei Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind zwei virtuelle Messpunkte z.B. zu 50% einzurichten und nur einer der BG-EE zuzuordnen, der andere bleibt in der lokalen BG