KEV-Abwicklung für Verteilnetzbetreiber
Pflichten für Verteilnetzbetreiber
- Produktionsmengen messen
- Erfassung mittels Netto-Messung, d.h. der Eigenverbrauch der Anlage ist Bestandteil der Produktion und darf nicht mitgezählt werden („Messinformation für Verteilnetzbetreiber“)
- Messung mit 1/4-h-Lastgangzähler obligatorisch bei Anlagen mit einer Anschlussleistung > 30 kVA: ansonsten Messung mit Standardzähler
- Produktionsmengen erfassen
- Stichtagsgenaue Erfassung am Zähler oder mittels Fernauslesung
- Fristgerechter Eintrag der Daten in die Herkunftsnachweis-Datenbank (HKN-DB) bei Swissgrid direkt oder per elektronischer Meldung. Die Erfassung hat binnen einem Monat bei Anlagen mit Lastgangmessung zu erfolgen. Bei allen anderen Anlagen inerhalb von 3 Monaten nach Quartalsende (Erfassung gemäss Verordnung des UVEK).
Zusatzpflichten bei Produzenten mit Lastgangmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):
- Produktionsmengenmeldung und -zuordnung
- mit 1/4-h-Lastgangzähler und täglicher Messdatenweiterleitung via Zählerfernauslesung an EnergiePool (BGV-EE) im Format ebIX
- Datenweiterleitung täglich bis spätestens 10 Uhr an datatransfer(at)bg-ee.ch
- monatliche Meldung der plausibilisierten Daten gemäss SDAT
- aufgrund Mitteilung von Swissgrid den Messpunkt per Bilanzierungsstichtag der BG-EE in der Rolle Bilanzgruppe und Erzeuger (EIC: 12X-BGV-EE-EPS-V) zuordnen
- bei Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind zwei virtuelle Messpunkte z.B. zu 50% einzurichten und nur einer der BG-EE zuzuordnen, der andere bleibt in der lokalen BG


