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07.03.12
Kunden und PoolPartner-Tag 2012

Energiepool Schweiz AG

Der KEV-Abwicklungsprozess

Die beteiligten Marktteilnehmer sind im dargestellten Ablauf im Abwicklungsprozess in 9 wesentlichen Punkten miteinander verknüpft. Energie Pool Schweiz AG ist hierbei der Bilanzgruppenverantwortliche (BGV-EE). Die Aktivitäten beginnen mit der Inbetriebsetzungsmeldung einer Anlage bei Swissgrid und enden mit der quartalsweisen Vergütung während 20/25 Jahren an die Produzenten.

Eine Differenzierung im Ablauf erfolgt bei Anlagen mit einer Anschlussleistung von grösser 30 kVA. Diese müssen gemäss Stromversorgungsverordnung Artikel 8 mit einer 1/4-h-Lastgangmessung ausgestattet sein und die Produktionsdaten täglich melden.

Für alle KEV-Produzenten (mit und ohne Lastgangsmessung) gelten die folgenden Punkte:

  1. Swissgrid informiert den EnergiePool über die Inbetriebsetzungsmitteilung der bewilligten KEV-Anlagen.
  2. Der BGV-EE schickt dem Produzenten den Vertrag, in welchem die Abnahmeverpflichtung über die 20- oder 25-jährige Laufzeit im KEV garantiert wird (Details unter "Infos für Produzenten").
  3. Der lokale Verteilnetzbetreiber (VNB) misst und erfasst die Produktionsmengen und trägt sie in die Herkunftsnachweisdatenbank (HKN-DB) bei Swissgrid ein (elektronische Meldung möglich). Die Erfassung hat binnen einem Monat bei Anlagen mit Lastgangmessung zu erfolgen. Bei allen anderen Anlagen innerhalb von 3 Monaten nach Quartalsende (Erfassung gemäss Verordnung des UVEK). Diese in der HKN-DB eingetragenen Produktionsmengen (Herkunftsnachweise) werden dem BGV-EE per Abrechnung von Swissgrid übertragen und bilden die Basis für die Vergütung an alle Produzenten alle drei Monate.


Für KEV-Produzenten mit Lastgangsmessung (obligatorisch > 30 kVA Anschlussleistung):

4.    Der lokale VNB überträgt die 1/4-h Produktionswerte des 
       Vortags täglich an den BGV-EE (Details unter "Infos für 
       Verteilnetzbetreiber
").
5.    Dieser prognostiziert täglich einen Gesamtproduktions-
       fahrplan für diese Art von Anlagen, welcher anteilmässig 
       (Basis ist ein Verteilschlüssel, der von Swissgrid ermittelt
       wird) an alle Bilanzgruppen mit Endverbrauch verkauft wird
       (Details unter "Infos für Bilanzgruppen") .
6.    Der BGV-EE muss der Swissgrid die Kosten für die Ausgleichs-
       energie vergüten und belastet diese dem KEV-Fonds.

Wieder für alle KEV-Produzenten (mit und ohne Lastgangmessung) gültige Punkte:

7.    Die Bilanzgruppen bezahlen für die bezogene Energie der
       Teilfahrpläne sowie für die Weiterverkäufe der Energie auch 
       aller anderen Anlagen den vom BFE je Quartal festgelegten
       Marktpreis (Basis ist der Börsenpreis Swissix).
8.    Der durch Swissgrid verwaltete KEV-Fonds vergütet dem BGV-
       EE die Differenz zwischen den zu tätigenden KEV-
       Vergütungen und den Marktpreiserlösen sowie die operativen 
       Kosten des BGV-EE.
9.    Der BGV-EE vergütet die kostendeckende Einspeisever-
       gütung (KEV) an alle Produzenten, spätestens 45 Arbeitstage 
       nach Ablauf der im Punkt 3 genannten Erfassungsfristen von
       einem respektive drei Monaten .